Anmeldung eines Unternehmens

Mit der Anmeldung Ihres Unternehmens bei der zuständigen Berufsgenossenschaft kommen Sie einer gesetzlichen Verpflichtung als Unternehmer oder Unternehmerin nach. Der § 192 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII schreibt die Anmeldung des Unternehmens innerhalb einer Woche nach der Betriebseröffnung beim zuständigen Unfallversicherungsträger vor.

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Haben Sie eine Unternehmensnummer? *
Angaben zum Unternehmen
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Angaben zur Rechtsform
Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen? *
Mitarbeitende Gesellschafter der GmbH bzw. Komplementär-GmbH

Allgemein:
Direktoren, Schriftführer, mitarbeitende Gesellschafter

Ist ein Eintrag im Handelsregister erfolgt? *
Amtsgericht (Registergericht)
Ist die öffentliche Hand Anteilseignerin > 50%? *
Wann haben Sie das Unternehmen eröffnet? *
Werden in Ihrem Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt? *
Wurde das Unternehmen übernommen, ausgegliedert oder rechtlich verselbständigt? *
Gegenstand des Unternehmens
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Wirtschaftszweig / Unternehmenszweig*
Wer vertritt das Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich

Angaben zur Person
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Wünschen Sie Informationen zur freiwilligen Versicherung? *

Anlagen

z. B. Handelsregistereintrag, Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung

Fügen Sie gegebenenfalls die Gewerbeabmeldung oder den Handelsregisterauszug bei.
Kontakt
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