Anmeldung eines Unternehmens

Mit der Anmeldung Ihres Unternehmens bei der zuständigen Berufsgenossenschaft kommen Sie einer gesetzlichen Verpflichtung als Unternehmer oder Unternehmerin nach. Der § 192 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII schreibt die Anmeldung des Unternehmens innerhalb einer Woche nach der Betriebseröffnung beim zuständigen Unfallversicherungsträger vor.

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Angaben zur Rechtsform
Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen? *
Mitarbeitende Gesellschafter der GmbH bzw. Komplementär-GmbH

Allgemein:
Direktoren, Schriftführer, mitarbeitende Gesellschafter

Ist ein Eintrag im Handelsregister erfolgt? *
Amtsgericht (Registergericht)
Ist die öffentliche Hand Anteilseignerin > 50%? *
Wann haben Sie das Unternehmen eröffnet? *
Werden in Ihrem Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt? *
Wurde das Unternehmen übernommen, ausgegliedert oder rechtlich verselbständigt? *
Ausgeübte Tätigkeiten im Unternehmen
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Hinweis: Wenn Sie eine Tätigkeit ausüben, geben Sie hier bitte 100 Prozent an. Sollten Sie weitere Tätigkeiten ausüben, fügen Sie diese bitte mit "Weitere Tätigkeit hinzufügen" hinzu. Insgesamt darf der prozentuale Arbeitsaufwand mehrerer Tätigkeiten 100 Prozent nicht übersteigen.
Wirtschaftszweig / Unternehmenszweig*
Wer vertritt das Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich

Angaben zur Person
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Wünschen Sie Informationen zur freiwilligen Versicherung? *

Anlagen

z. B. Handelsregistereintrag, Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung

Fügen Sie gegebenenfalls die Gewerbeabmeldung oder den Handelsregisterauszug bei.
Kontakt
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