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Anmeldung eines Unternehmens

Mit der Anmeldung Ihres Unternehmens bei der zuständigen Berufsgenossenschaft kommen Sie einer gesetzlichen Verpflichtung als Unternehmer oder Unternehmerin nach. Der § 192 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII schreibt die Anmeldung des Unternehmens innerhalb einer Woche nach der Betriebseröffnung beim zuständigen Unfallversicherungsträger vor.

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Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?
Mitarbeitende Gesellschafter der GmbH bzw. Komplementär-GmbH
Allgemein:
Direktoren, Schriftführer, mitarbeitende Gesellschafter
Ist ein Eintrag im Handelsregister erfolgt?
Amtsgericht (Registergericht)
Ist die öffentliche Hand Anteilseignerin > 50%?
Wann haben Sie das Unternehmen eröffnet? *
Werden in Ihrem Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt?
Wurde das Unternehmen übernommen, ausgegliedert oder rechtlich verselbständigt?
Gegenstand des Unternehmens
Wirtschaftszweig / Unternehmenszweig*
Wer vertritt das Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich
Angaben zur Person
Wünschen Sie Informationen zur freiwilligen Versicherung? *
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Anlagen

z. B. Handelsregistereintrag, Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung

Maximal 5 Dateien, maximale Dateigröße: 10.0MB Unterstützte Datei-Formate: pdf, jpeg, jpg, png

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