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Anmeldung eines Unternehmens
Mit der Anmeldung Ihres Unternehmens bei der zuständigen Berufsgenossenschaft kommen Sie einer gesetzlichen Verpflichtung als Unternehmer oder Unternehmerin nach. Der § 192 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII schreibt die Anmeldung des Unternehmens innerhalb einer Woche nach der Betriebseröffnung beim zuständigen Unfallversicherungsträger vor.
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