Hinweis:
Bitte beachten Sie: Ein Formular muss innerhalb von 30 Minuten ausgefüllt und abgesendet werden.
Aus Sicherheitsgründen ist ein Absenden danach nicht mehr möglich. In diesem Fall muss das Formular neu geöffnet und erneut ausgefüllt werden.
Sollte es dennoch zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte an unser Supportteam.
Damit wir Ihnen schnell helfen können, geben Sie bitte Ihre UNR.S/Aktenzeichen sowie die Uhrzeit des Vorfalls an.
E-Mail: mein_technischer_support@bgetem.de
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Erstattung von Hilfsmitteln
Wenn bei einem Arbeits-, oder Wegeunfall ein von der versicherten Person benutztes Hilfsmittel (Hörgerät, Brille, Prothese, etc.) beschädigt wurde oder verloren gegangen ist, ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden durch die Übernahme der Reparaturkosten oder die Ersatzbeschaffung. Je nach Hilfsmittel kann die Kostenübernahme durch gesetzliche Kostenrahmen begrenzt sein.
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