Hinweis:
Bitte beachten Sie: Ein Formular muss innerhalb von 30 Minuten ausgefüllt und abgesendet werden.
Aus Sicherheitsgründen ist ein Absenden danach nicht mehr möglich. In diesem Fall muss das Formular neu geöffnet und erneut ausgefüllt werden.

Sollte es dennoch zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte an unser Supportteam.
Damit wir Ihnen schnell helfen können, geben Sie bitte Ihre UNR.S/Aktenzeichen sowie die Uhrzeit des Vorfalls an.
E-Mail: mein_technischer_support@bgetem.de

Erstattung von Hilfsmitteln

Wenn bei einem Arbeits-, oder Wegeunfall ein von der versicherten Person benutztes Hilfsmittel (Hörgerät, Brille, Prothese, etc.) beschädigt wurde oder verloren gegangen ist, ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden durch die Übernahme der Reparaturkosten oder die Ersatzbeschaffung. Je nach Hilfsmittel kann die Kostenübernahme durch gesetzliche Kostenrahmen begrenzt sein.

Die mit einem * (Stern) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Art des Hilfsmittels
Handelt es sich um eine Beschädigung oder den Verlust?
Aktenzeichen vorhanden?
Angaben zur Person
Angaben zum Unternehmen bzw. zur Einrichtung

Angaben zum Hergang

Anlagen

Bitte fügen Sie, soweit vorhanden, die folgenden Unterlagen hinzu:

  • die Rechnung des beschädigten / alten Hilfsmittels (z.B. Brille),
  • den Kostenvoranschlag für das neue Hilfsmittel,
  • die Rechnung des neuen Hilfsmittels bzw. die Reparaturrechnung,
  • die Anzeige des Arbeits- bzw. Wegeunfall durch den Arbeitgeber.

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