Hinweis:
Bitte beachten Sie: Ein Formular muss innerhalb von 30 Minuten ausgefüllt und abgesendet werden.
Aus Sicherheitsgründen ist ein Absenden danach nicht mehr möglich. In diesem Fall muss das Formular neu geöffnet und erneut ausgefüllt werden.
Sollte es dennoch zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte an unser Supportteam.
Damit wir Ihnen schnell helfen können, geben Sie bitte Ihre UNR.S/Aktenzeichen sowie die Uhrzeit des Vorfalls an.
E-Mail: mein_technischer_support@bgetem.de
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Abfindung von Renten wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt Rente bei verbliebener Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles. An die Stelle der monatlichen Zahlung der Rente kann ganz oder teilweise eine einmalige Auszahlung treten (Abfindung). Sie hat keinen Einfluss auf andere Leistungen wie zum Beispiel ärztliche Behandlung, Leistungen zur Teilhabe oder Pflege. Diese werden weiterhin erbracht, wenn sie wegen der Folgen des Versicherungsfalls erforderlich sind.
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