Änderungen im Unternehmen

Änderungen in Ihrem Unternehmen müssen Sie dem zuständigen Unfallversicherungsträger innerhalb von vier Wochen mitteilen. Teilen Sie Ihrem Unfallversicherungsträger Art und Zeitpunkt der Änderung mit, zum Beispiel Änderung der Anschrift, des Inhabers/der Inhaberin, des Unternehmensgegenstandes oder der Rechtsform.

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Anlagen

Fügen Sie gegebenenfalls den Handelsregisterauszug, die aktuelle Gesellschafterliste, den Gesellschaftsvertrag und/oder die Gewerbemeldung bei.

Fügen Sie gegebenenfalls die Gewerbeabmeldung oder den Handelsregisterauszug bei.
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