Änderungen im Unternehmen
Änderungen in Ihrem Unternehmen müssen Sie dem zuständigen Unfallversicherungsträger innerhalb von vier Wochen mitteilen. Teilen Sie Ihrem Unfallversicherungsträger Art und Zeitpunkt der Änderung mit, zum Beispiel Änderung der Anschrift, des Inhabers/der Inhaberin, des Unternehmensgegenstandes oder der Rechtsform.
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