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Bitte beachten Sie: Ein Formular muss innerhalb von 30 Minuten ausgefüllt und abgesendet werden.
Aus Sicherheitsgründen ist ein Absenden danach nicht mehr möglich. In diesem Fall muss das Formular neu geöffnet und erneut ausgefüllt werden.

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Damit wir Ihnen schnell helfen können, geben Sie bitte Ihre UNR.S/Aktenzeichen sowie die Uhrzeit des Vorfalls an.
E-Mail: mein_technischer_support@bgetem.de

Wiederaufleben abgefundener Renten an Witwen und Witwer

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt Ihnen wieder eine laufende Rente, wenn nach der ersten Wiederheirat / ersten neuen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eine Auflösung, Aufhebung bzw. Nichtigerklärung erfolgt.

Die mit einem * (Stern) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Ich bin wieder alleinstehend, weil...
Angaben zu Ihrer/Ihrem früheren verstorbenen Ehe- oder Lebenspartner/in
Angaben zur Person

Anlagen

Fügen Sie gegebenenfalls Nachweise über die Auflösung der letzten Ehe oder der Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft bei.

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