Hinweis:
Bitte beachten Sie: Ein Formular muss innerhalb von 30 Minuten ausgefüllt und abgesendet werden.
Aus Sicherheitsgründen ist ein Absenden danach nicht mehr möglich. In diesem Fall muss das Formular neu geöffnet und erneut ausgefüllt werden.
Sollte es dennoch zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte an unser Supportteam.
Damit wir Ihnen schnell helfen können, geben Sie bitte Ihre UNR.S/Aktenzeichen sowie die Uhrzeit des Vorfalls an.
E-Mail: mein_technischer_support@bgetem.de
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Wiederaufleben abgefundener Renten an Witwen und Witwer
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt Ihnen wieder eine laufende Rente, wenn nach der ersten Wiederheirat / ersten neuen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eine Auflösung, Aufhebung bzw. Nichtigerklärung erfolgt.
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