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Beantragung einer Auslandsversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Unternehmen die Möglichkeit, Beschäftigte auch bei vorübergehender Auslandstätigkeit weiter zu versichern. Den erforderlichen Antrag können Sie hier stellen.

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Angaben zum Unternehmen
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Wen möchten Sie versichern?
Anrede
Auslandsaufenthalt
Die vorgenannte Person:
Wurde bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) ein Antrag auf Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften gestellt?
Wie wurde der Antrag beschieden?

Anlagen

Fügen Sie gegebenenfalls den Bescheid der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) bei. Bei Beantragung durch eine bevollmächtigte dritte Person fügen Sie bitte eine Vollmacht bei.

Maximal 5 Dateien, maximale Dateigröße: 10.0MB Unterstützte Datei-Formate: pdf, jpeg, jpg, png

Ansprechperson im Unternehmen/Bevollmächtigter
Angaben zur Person
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