Beantragung einer Auslandsversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Unternehmen die Möglichkeit, Beschäftigte auch bei vorübergehender Auslandstätigkeit weiter zu versichern. Den erforderlichen Antrag können Sie hier stellen.

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Angaben zum Unternehmen
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Haben Sie eine Unternehmensnummer? *
Wen möchten Sie versichern?
Anrede *
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Auslandsaufenthalt
Der Zeitraum ist derzeit nicht begrenzt
Die vorgenannte Person: *
Wurde bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) ein Antrag auf Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften gestellt? *
Wie wurde der Antrag beschieden?

Anlagen

Fügen Sie gegebenenfalls den Bescheid der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) bei. Bei Beantragung durch eine bevollmächtigte dritte Person fügen Sie bitte eine Vollmacht bei.

Fügen Sie gegebenenfalls die Gewerbeabmeldung oder den Handelsregisterauszug bei.
Ansprechperson im Unternehmen/Bevollmächtigter
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Angaben zur Person
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Kontakt
Wie möchten Sie über die Antwort zu Ihrer obigen Anfrage kontaktiert werden? *