Abmeldung von Unternehmen

Wenn Sie Ihr Unternehmen einstellen, müssen Sie Ihren Unfallversicherungsträger innerhalb von vier Wochen informieren. Mit der Einstellung des Unternehmens endet auch die Mitgliedschaft beim Unfallversicherungsträger.

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Fügen Sie gegebenenfalls die Gewerbeabmeldung oder den Handelsregisterauszug bei.

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