Änderungen zur freiwilligen Versicherung

Wenn Sie bei einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse freiwillig versichert sind oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie jederzeit die Versicherungssumme ändern.

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Was möchten Sie ändern? *
Die Höchst- bzw. Mindestversicherungssumme ist durch die Satzungen der Unfallversicherungsträger definiert und auf den Internetseiten hinterlegt. Die Versicherungssumme kann innerhalb dieser Grenzen frei gewählt werden. Die Versicherungssumme ist Berechnungsgrundlage für etwaige Leistungen und die Beiträge für die freiwillige Versicherung.
Die Änderung wird frühestens einen Tag nach Eingang des Änderungsantrages wirksam. Eine rückwirkende Änderung ist nicht möglich.
Angaben zur versicherten Person
Anrede
Anschrift
Die Änderung wird frühestens einen Tag nach Eingang des Änderungsantrages wirksam. Eine rückwirkende Änderung ist nicht möglich.

Anlagen

Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
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